Der nächste Schritt in der Bekämpfung der Internetüberwachung Seitens des Studentenheimträgers WIST ist getan. Der offene Brief ist seit einiger Zeit fertig verfasst und liegt der Heimsprecherin vor. Geplant ist, dass er von ihr und den Heimsprechern der zwei anderen betroffenen Salzburger Studentenunterkünfte unterzeichnet, und dann der WIST vorgelegt wird. Veröffentlicht wird er so oder so. Parallel startete eine Petition, in der jeder Bewohner die Möglichkeit hat, gegen die sinnlose Inhaltskontrolle zu unterschreiben. Unterstützt werde ich dabei von Alemayehu “Alex” Gemeda, einem Mitbewohner aus Äthiopien, der als ausgewiesener IT-Experte hohes Ansehen im Heim genießt. Eine englische und deutsche Version liegt seit eben in jedem der fünf Stockwerke auf. Der Druck soll nicht nur von den Legitimierten (also den Heimsprechern), sondern auch von “unten”, den einzelnen Bewohnern kommen. Zudem sehe ich das Gesetz auf unserer Seite.
Laut Auskunft des Haustechnikers sollen die Logins in etwa zwei Wochen reaktiviert werden und gleichzeitig die angedrohte Protokollierung starten. Über den offenen Brief und die Petition soll ein klares Signal gesetzt werden, bevor es dazu kommt.
Es scheint auf Seiten der Studentenvertretung bisher auch einiges schief gelaufen zu sein. In einer Sitzung mit Beteiligung derselben sind diese Maßnahmen angeblich beschlossen worden. Unsere Heimsprecherin hat sich dem Vernehmen nach dort eine Stunde lang berieseln lassen und auf einer dezidierten “Internetsitzung” lieber eine zerbrochene Glasscheibe (als Kollateralschaden einer Party) thematisiert. Sie hat, wie sie mir gegenüber zugestanden hat, keine Ahnung von der dem Internetzugang zugrunde liegenden Technik, und damit hat ihr auch die Möglichkeit gefehlt sinngemäß gegen die Überwachungspläne zu argumentieren. Sie hätte besser jemanden mit entsprechendem Wissen mit ihrer Vertretung beauftragt. Wohlgemerkt, das ist kein persönlicher Vorwurf. Es ist ein fachlicher.
Wie es weitergeht, wird sich zeigen. Die Inhaltskontrolle dürfte in jedem Fall entweder verhindert oder nachträglich gekippt werden, denn sie dürfte mit hoher Sicherheit widerrechtlich sein. Die Frage ist nur, auf welchem Wege dies geschehen wird. Konsens oder Konfrontation.
Hier noch der Wortlaut des offenen Briefes und der Petition:
| OFFENER BRIEF AN DIE WIRTSCHAFTSHILFE FÜR STUDENTEN (WIST) SALZBURG Trägerorganisation der Heime Humboldt, Paracelsus und Merian Betreff: Verständigung zur Internetnutzung Technischer Standpunkt Maßgeblich ist die verfügbare Bandbreite, deren Nutzungsintensität letztlich die „Last“ erzeugt und das System destabilisieren. Je mehr Zugriffe auf das Internet erfolgen, und je mehr dadurch gleichzeitig heruntergeladen wird, desto höher ist in der Regel die Beanspruchung der Technik. Es geht hier jedoch um die Gleichzeitigkeit und Art der Zugriffe, nicht um Downloadmengen. Ein Beispiel: Es wiegt für den Server viel schwerer, wenn 50 Leute gleichzeitig jeweils eine Datei von 10 mb herunterladen, als wenn eine Person alleine eine Datei von 500 mb herunterlädt. Die Datenmenge ist jedoch die gleiche. Desweiteren ist anzumerken, dass die Verständigung „Missbrauch“ als den Download „sehr großer Datenmengen“ definiert, jedoch keine Angabe einer Größenordnung enthält. Das gegebene Problem ließe sich relativ einfach beheben, und zwar durch die Installation eines Programmes auf den Servern der Heime, die die Maximallast absolut und die verfügbare Bandbreite für jeden einzelnen Teilnehmer verhältnismässig (gesplittet nach Anzahl gleichzeitig das Internet nutzender Rechner) begrenzen. So eine Installation müsste Seitens der Telekom Austria ohne weiteres möglich sein. Sollte die Begründung der angekündigten Überwachungsmaßnahmen über Downloadmengen von eben dieser stammen, so ist sie schlichtweg falsch. Die angekündigte Überwachung würde das technische Problem nicht lösen, das System würde wiederum bei vielen, gleichzeitigen Zugriffen instabil werden können. Eine wie beschriebene, technische Lösung jedoch würde dies verhindern und die (moralisch wie rechtlich fragwürdige und zudem aufwändige) Überwachung obsolet machen. Weiters wäre die inhaltliche Zuordnung von Daten in vielen Fällen gar nicht möglich, da man über den Verwendungszweck mutmaßen müsste, und sich dieser nicht aus der Größe oder dem Namen einer Datei automatisch ergibt. Dies könne, wenn man den Gedanken logisch fortführt, dazu führen, dass ein Informatikstudent abgemahnt oder mitunter gesperrt wird, weil er z.B. für sein Studium wichtige Linux-Distributionen oder freie Entwicklungssoftware heruntergeladen hat, die mitunter sehr große Datenmengen darstellen. Rechtlicher Standpunkt
Hinsichtlich §6(1.3) & (1.4) liegt damit ein Verstoß vor, da die Daten weder für den Zweck ihrer Anwendung wesentlich noch zielführend sind (siehe technischer Standpunkt). Da der Verständigung nach die „Datenschutzerklärung“ auch als Verhaltensregelsammlung auslegbar sind (jedenfalls wird sie in einer solchen Auslegbarkeit angeführt) wäre auch noch §6(4) zutreffend, dementsprechend müsste die WIST (mit oder ohne Studentenvertreter) derlei Regelungen in ihrer schriftlichen Form dem Bundeskanzler zur Zeichnung vorlegen. Weiters ist im Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) jener Text nachzulesen:
Entsprechend §96(1) wäre somit die Aufzeichnung von Logindaten. Nutzungsdauer und Datenmengen als Stammdaten Seitens der TA zulässig, eine Überwachung „wer, was wie lange im Internet macht“ ist jedoch rechtswidrig, da spätestens die inhaltliche Aufzeichnung und Kontrolle (besuchte Webseiten, heruntergeladene Daten) einen Verstoß darstellt. Es handelt sich hier nämlich um Bewegungsdaten. Ihre Aufzeichnung ist wiederum nicht essentiell für die „Besorgung eines Kommunikationsdienstes“ wie im konkreten Fall. Entsprechend §96(3) gibt es auch keine exakte, auch in technischer Sicht hinreichend formulierte Information über die Daten, welche protokolliert werden sollen. Auch wurden die Teilnehmer – die Bewohner der Heime – nicht ausdrücklich darüber informiert, dass sie ihr Einverständnis zur Erhebung dieser Daten (sofern im Nutzungsvertrag gegeben) jederzeit zurückziehen bzw. diese Erhebung verweigern können, ohne dass sich dies auf ihren Zugang zum Internet auswirken würde. Zum Tragen kommt schließlich auch noch §101 des TKG 2003:
Weder ist die Speicherung von Inhaltsdaten im konkreten Fall ein „wesentlicher Bestandteil des Kommunikationsdienstes“, noch ist eine kurzfristige Speicherung aus technischen Gründen erforderlich. Hier sei wiederum auf die Erläuterungen zum technischen Standpunkt hingewiesen. Zu guter letzt sei auch noch auf §93 hingewiesen, welcher sich mit dem Kommunikationsgeheimnis beschäftigt:
Da eine Ausnahme – wie in §101 möglich – nicht zutrifft, unterliegen die Inhaltsdaten somit dem Kommunikationsgeheimnis und dürfen daher weder von der Telekom Austria noch von der WIST protokolliert oder eingesehen werden. Eine etwaige Einwilligung dazu kann vom Benutzer und für ihn konsequenzenlos zurückgezogenwerden. Hierzu wäre ein ausdrücklicher Hinweis nötig gewesen, den es nicht gegeben hat (siehe Argumentation zu §96). Besonders schwer wiegt im Übrigen, dass bei der Kontrolle durch die „Vertrauenspersonen aus den Reihen der Studenten“ die erhobenen Daten (zudem es sich dabei auch um Nicht-Stammdaten handeln würde) Dritten zugänglich gemacht würden. Auch dies widerspricht geltenden Bestimmungen. Conclusio Zu stellen ist auch die moralische Frage, warum bei Unkenntnis einer technischen Lösung sofort zu umfangreicher Überwachung gegriffen wird, man sich ja sogar dazu „gezwungen“ sieht. Dies kann eigentlich nicht im Sinne einer westlichen, freien, humanistischen und demokratischen Gesellschaft sein und konterkariert die allherbstlichen Ansprachen von WIST-Vertretern, in denen sie das Gesellschaftsbild der Organisation hiergleich beschreiben. Die geplante Kontrolle durch Mitstudenten erinnert an die in den Vereinigten Staaten einst sehr üblichen „Neighbourwatch“-Programme und fördert nicht gerade die Solidarität unter den Bewohnern. Die Bezeichnung „Spitzelwesen“ hierfür wäre nicht ganz unangebracht. Wir verlangen hiermit die Behebung der Probleme mit dem Internetzugang auf technischem Wege wie in diesem Brief vorgeschlagen und lehnen die Protokollierungsmaßnahmen – sowohl jene im als auch jene außerhalb des Gesetzesrahmens – strikt ab und berufen uns dabei auf die in diesem Brief vorgebrachten Argumente und Standpunkte sowie auf die von der WIST angeblich gepflegten Grundwerte. Gezeichnet, EINE PETITION ZUM SCHUTZ UNSERER PRIVATSPHÄRE GERICHTET AN DIE WIST SALZBURG Liebe Mitbewohner, Ihr erinnert euch bestimmt an den Zettel, der vor cirka zwei Wochen auf eure Tür geklebt wurde. Es handelte sich um eine Verlautbarung der WIST, die sich mit den zunehmenden Störungen des Internetbetriebs auseinandersetzte. In diesem Schreiben sprach die WIST vom Internetmissbrauch durch Heimbewohner, und das der Zugang aufgrund großer, heruntergeladener Datenmengen beeinträchtigt würde. Eine ganze Reihe an Konsequenzen wurde angedroht, und steht laut unseren Informationen kurz vor der Verwirklichung. Wir rufen daher zum Protest auf, den wir in Form dieser Petition stützen wollen. Denn: Die Argumentation der WIST ist FALSCH. Das Internetangebot ist im Bezug auf das Volumen heruntergeladener Daten nicht limitiert. Aus technischer Sicht kann der Zugriff nur durch die Totalauslastung der Bandbreite (was nicht dasselbe ist) gestört werden. Das Downloadvolumen steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Problem. Und: Die Maßnahmen der WIST sind NICHT ZIELFÜHREND. Die Logins (Abfrage von Nutzername und Passwort) werden wieder eingeführt. Es soll zukünftig protokolliert werden „(…) wer, was wie lange im Internet macht; insbesondere welche Datenmengen und -Inhalte heruntergeladen werden.“ (Wortlaut). Da die Kontrolle von Datenmengen und Inhalten das Problem nicht treffen, ist eine derartige Protokollierung völlig unnötig. Die Maßnahmen der WIST sind WIDERRECHTLICH. Während eine Protokollierung noch zulässig ist, die festhält wann welcher Rechner wie lange im Internet ist, ist eine Kontrolle der angesteuerten und heruntergeladenen Inhalte nicht mit dem Datenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz vereinbar. Ganz besonders fragwürdig ist dieser Plan: „Das Downloadverhalten wird durch eine Vertrauensperson aus den Reihen der Studenten zentral für alle drei Heime, 2 mal wöchentlich kontrolliert.“ (Wortlaut) Im Klartext bedeutet das, dass von der WIST bestimmte Privatpersonen die Protokolle eurer Internetnutzung durchstöbern und analysieren wo ihr was gemacht und heruntergeladen habt. Neben einer widerrechtlich detailierten Protokollierung werden die Daten auch noch Dritten zugänglich gemacht, die von euch nicht einmal legitimiert sind. Selbst Protokolle im erlaubten Ausmaß dürfen nicht von Dritten durchforstet werden und erst nach richterlicher Genehmigung im Falle eines Delikts an die Exekutive (Innenministerium) weitergegeben werden. Kämpft für eure Privatsphäre. In Österreich ist sie ein wichtiges Gut, und daher solltet ihr alles dafür tun, um sie zu erhalten – egal wie lange ihr noch in einem WIST Heim wohnt. Die WIST hat kein Recht Teile eures Privatlebens zu überwachen. Die Lösung des Internetproblems kann auf rein technischer Seite erfolgen. Wir wollen euch hier nicht mit Details langweilen, aber wir wissen, dass weder die Logins und schon gar keine Inhaltsprotokolle nötig sind, um die Qualität des Internetzugangs zu gewährleisten (im Gegenteil, sie nützen gar nichts). Die WIST weiß es anscheinend nicht. diese Petition Die Internetbespitzelung muss in jedem Fall verhindert werden! Gezeichnet, |
[creative commons license] photo credit: camara con vista!






go tiger! :D
Irie Aktion … fein, dass zumindest ein paar von euch die Fackel des Widerstandes (wie pathetisch ;) ) hochhalten. Friede den (Studi-Internetz)Hütten, Krieg den (Wist)Palästen! ;)
go go go!
und kämpft für euer recht!
[...] ich die Reaktionen hier lese frag ich mich, ob ich den Absatz im > > Artikel mit der Forderung das Internet deswegen abzuschaffen > > überlesen habe. Deswegen [...]
[...] 2 von “Studentenheim goes Orwell”, am 23. April auf rigardi.org [...]