
Fast drei Wochen sind vergangen seit dem letzten Beitrag zu diesem Thema. Fast ein Monat, seitdem ich den Bescheid zur Nichtverlängerung bekommen und das Wissenschaftsministerium konsultiert habe. Vor drei Tagen schickte ich erneut eine zweite Nachfrage dorthin, die bisher unbeantwortet blieb. Mich interessiert brennend, ob sich die ausgerufenen Neuwahlen auf die Bearbeitung meines Anliegens auswirken. Eine Antwort ist man mir bisher schuldig geblieben.
Da die Zeit zum 31. August, dem theoretischen Ende meines Vertrages langsam verstreicht, habe ich mich zwischenzeitlich an den Wohnrechtsexperten der österreichischen Hochschülerschaft gewandt. Zwei Emails ergaben, dass auch dieser mich im Recht sieht und die Formulierung zur Vertragsverlängerung im Studentenheimgesetz als bindend feststellt. Auch RA Dr. Stefan Stoiber, Kundenanwalt von diemucha.at teilt aufgrund meiner Schilderung die Ansicht, dass der Benutzungsvertrag zu verlängern ist.
Auch ohne Rückmeldung aus dem Ministerium ist es nun Zeit geworden, selbst vorzulegen. Ich habe die letzten Tage noch einmal Kühlschranktemperaturen gemessen (diesmal mit Digitalthermometer), meine Argumente gesammelt und heute einen offenen Brief verfasst, der vor einer Stunde mit Rückschein (d.h. ich erhalte eine schriftliche Annahmebestätigung) an den scheidenden WIST-Vorstand Dr. Otto Sieber geschickt wurde. Ganz billig wars nicht: 4,75 Euro für einmal quer durch Salzburg.
Dieser beinhaltet meine Punkte hinsichtlich Studentenheimgesetz als auch eine deutliche Forderung im Bezug auf die unzureichende Leistung der Kühlfächer. Die bereits erwähnte Messung in einem leeren Kühlfach ergab Werte zwischen 7.8 und 12.8 Grad Celsius, von den empfohlenen 4 grad für Fleisch, Fisch und Eier also klar entfernt und selbst für Milch und Milchprodukte (max. 7 Grad) noch klar zu warm. Das Bild (anklicken zum vergrößern) zeigt eine Messung von vorgestern Nachmittag, die 2l-Colaflasche gibt einen ungefähren Größeneindruck. Argumentieren hinsichtlich einer möglichen Retourkutsche für die Internet-Petition habe ich mir gespart, die WIST hat diesen Verdacht gegenüber dem Online-Standard dementiert. Was nichts daran ändert, dass ich eine derartige Motivation hinter der Nichtverlängerung weiterhin nicht ausschließe.
Nun, wie kann es weitergehen? Ich bin weiterhin guter Dinge und hoffe auf die Einsicht der WIST. Trotzdem, und weil es für die Zukunft ohnehin irgendwann fällig ist, habe ich mich bereits auf die Suche nach günstigen Rechtsschutz-Versicherungsangeboten mit Mietschutz begeben. Für den Fall der Fälle, sprich eine gerichtliche Auseinandersetzung, werde ich rechtzeitig gerüstet sein.
Vorerst heißt es aber abwarten auf die Reaktion der WIST. Bis 8. August sollte man sich dort zu einer Antwort durchgerungen haben.





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