Breaking News: Der Verfassungsgerichtshof weist die von der NVP eingebrachte Klage bezüglich ihrem Ausschluß aus der oberösterreichischen Landtagswahl ab. Wider Erwarten trat aber keines der möglichen Szenarios durch ein Urteil ein, denn zu einem Urteil kam es nicht. Der Anwalt der NVP hat ausschließlich gegen das Ermittlungsverfahren und die Wahl an sich geklagt – diese lagen aber nach dem Ausschluß und betrafen die Partei somit nicht. (Vollständige Fassung auf Scribd ansehen)
Der VfGh formuliert das so:
Die NVP hat in ihrer Wahlanfechtung ausdrücklich ausgeführt, der VfGH solle die Landtagswahl “vom Ermittlungsverfahren an für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben”. Die NVP verlangte also, dass die Auszählung der Stimmen sowie die Mandatsverteilung wiederholt werden soll. Damit ist aber für die NVP nichts gewonnen. Denn sie wollte sich dagegen wehren, dass ihre Kandidatur nicht zugelassen wurde. Mit der Auszählung von Stimmen hat dies nichts zu tun.
Da die Anfechtungsfrist nunmehr abgelaufen ist, ist die vergangene Landtagswahl somit gültig. Verantworten muss das peinliche Ergebnis für ein Verfahren, für das die Partei laut Spendenzähler auf der Homepage über 5.000 € gesammelt hat, wohl der Anwalt. Der Bundesvorstand wolle “noch in diesem Jahr zusammentreten”und über das weitere Vorgehen (…) beraten“, so die erste Reaktion der NVP. Das Unternehmen “Anfechtung” ist jedenfalls Geschichte.
Ich fordere die Partei hiermit auf, bekanntzugeben, was mit den bisher erhaltenen Spenden passieren wird.





Vor meinem geistigen Auge stelle ich mir vor, wie es im VfGH zugegangen ist, als die Richter erstmals die NVP-Beschwerde gelesen haben. Die werden sich vor herzlichem Lachen auf die Schenkel geklopft und am Boden gewälzt haben, weil die NVP einen solchen Luschi von Anwalt genommen hat, der sehr viel Geld dafür verbrät, dass er nicht einmal einen formal richtigen Antrag stellen kann. Man kann selber nur hoffen, dass man niemals auf so einen “fachlich kompetenten” Rechtsanwalt angewiesen sein wird.
Jetzt können die Neonazis gegen ihren eigenen Anwalt prozessieren, falls der nicht von selber auf die Gage verzichtet und auch für die VfGH-Gebühren aufkommt.
[...] This post was mentioned on Twitter by Georg Pichler, Joana Alge. Joana Alge said: NVP: VfGh lehnt Klage ab! http://rigardi.org/2009/12/nvp-vfgh-lehnt-klage-ab/ (thx to @rigardi) #nvp #vfgh #einzeller [...]